Sonntag, 30. März 2014

Es geht los

Nach vielen Telefonaten, einigen Besichtigungen und Treffen zum Thema mit vielen Beteiligten und noch mehr Telefonaten und E-Mails haben wir jetzt einen sauberen Plan, was die kommenden Tage und Wochen so auf uns zukommt:
  • 04.04.2014: Der Tiefbauer fängt an zu buddeln
  • 08.04.2014: Die Baugrube ist fertig
  • 09.04.2014: Die Baugrube wird in einem gemeinsamen Termin mit Tiefbauer, Kellerbauer und Bauleiter besichtigt und abgenommen. Bis zu diesem Termin muss auch der Baustromkasten vorhanden sein.
  • 09.04.2014: Der Kampfmittelbeseitigungsdienst kommt vorbei und guckt mal ob da noch was im Boden liegt.
  • 10.04.2014: Die Bodenplatte kommt rein
  • 16.04.2014: Die Kellerwände werden gesetzt
  • 17.04.2014: Die Kellerwände werden ausgegossen
  • Ab dann haben wir schon die Gelegenheit im Keller ein paar Arbeiten durchzuführen. Z.B. das Streichen der Wände.
  • 07.05.2014: Hausstellung
  • 07.06.2014: Richtfest
An dieser Stelle vielen Dank an alle, die bei der Erstellung des Plans geholfen haben. Insbesondere seien hier erwähnt die Firma Partnerbau Braun, unser Baustellenleiter von Büdenbender, unser Elektriker für den Baustromkasten, der Kampfmittelbeseitigungsdienst, die Nachbarn und natürlich unser Tiefbauer.
Da der Plan in gewissen Teilen recht knapp ist, hoffe ich, dass das so alles glatt und sauber über die Bühne geht und wir dann wirklich am 07.05.2014 die Hausstellung feiern können.
Übrigens ist uns an dieser Stelle Büdenbender ein gigantisches Stück entgegen gekommen. Eigentlich war die Hausstellung einen Monat später geplant, jedoch gibt es ein konkurrierendes Bauvorhaben, so dass wir schneller durch sein sollten. Hier konnten wir den Kellerbau und die Produktion der Wände derart nach vorne ziehen, dass wir jetzt die Wahrscheinlichkeit einer Kollision mit dem anderen Bauvorhaben deutlich reduziert haben. Danke dafür an die Herren Büdenbender.

Ich werde versuchen zu den jeweiligen Schritten dann hier auch einen Statusbericht mit Fotos und so abzugeben und über die dann folgende Planung des Innenausbaus berichten.

Mittwoch, 19. März 2014

Die Wasserrechtlichkeit

Wie im letzten Eintrag angekündigt, werde ich mich jetzt - nach Erteilung der Baugenehmigung - etwas über die rechtlichen Rahmenbedingungen rund ums Thema Niederschlagswasser auslassen. Und direkt vorweg: Nein! Wir wohnen nicht in Schilda! Das ist überall in Deutschland so...

Der Bebauungsplan

Unser Bebauungsplan schreibt in Teil 9 "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden und Natur und Landschaft" vor:
Die Niederschlagswässer aller Dach-, Hof- und Terrassenflächen sind über Versi-ckerungsanlagen wie z.B. Rigolen- oder Muldensystem, entsprechend den a.a.R.d.T. auf den Privatgrundstücken dem Grundwasser zuzuführen.
Dies regelt übrigens § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB und § 51 a LWG.
Jetzt mag man der vollkommen naiven Annahme anheim fallen, dass durch diese Vorschrift auf dem Bebauungsplan Niederschlagswässer nicht nur über ne Rigole zu versickern sind, sondern sogar versickert werden dürfen. Aber weit gefehlt, denn da ist ja noch

Die untere Wasserbehörde

Nur weil der Rat unserer schönen Stadt mit Einführung des Bebauungsplans der Meinung ist, dass das mit dem Versickern super ist, heißt das noch lange nicht, dass die Verwaltung das auch toll findet.
Immerhin gibt es da ja das WHG (Wasserhaushaltungsgesetz), welches wir heute ja noch nicht hatten. Hier regeln § 8 und § 9 wie das jetzt so mit der Einleitung läuft. Daher muss man bei der unteren Wasserbehörde die Einleitung des Niederschlagswasser beantragen.
Solch ein Antrag ist übrigens von den Kosten (Boden- und Versickerungsgutachten!!!) dem restlichen Bauantrag ebenbürtig.
Wann man diese Genehmigung (24 Seiten inklusive Anhänge) dann hat, dann fehlt nur noch

Die TBL (die mit dem lustigen Maulwurf)

Sodele; jetzt dürfen wir Wasser ins Grundwasser einleiten. Was könnten die technischen Betriebe damit zu tun haben? Nun diese betreiben in Leverkusen die Abwasserkanäle betreiben, welche als Mischwasserkanäle ausgelegt sind. Heißt: Wenn man Niederschlagswasser nicht einleitet, sondern nur noch Schmutzwasser, dann ist der Kanal ggf. irgendwann zu schmutzig. Das wäre natürlich schlecht. Also muss man da auch noch höflich nachfragen.
Maßgeblich sind hier § 53 Abs. 3a Satz2 LWG  und § 9 der Entwässerungssatzung der TBL. Mich hat es übrigens total zum Schmunzeln gebracht, dass die TBL einen Erfassungsbogen fürs Finanzamt hinzugefügt haben um nachzufragen wieviel Wasser bzw. versiegelte Fläche wir denn eigentlich einleiten wollen. Nicht dass das nicht schon im Bauantrag drin stehen würde... Durch leichte Variation der Zahlen und Angaben habe ich mal nen Versuchsballon gestartet ob die Leutchens da miteinander reden. Ich vermute nein...

Zusammenfassung

Letztendlich haben die folgenden Behörden die Finger in unserem Niederschlagswasser:
  • Der Rat der Stadt Leverkusen (über den Bebauungsplan)
  • Die untere Wasserbehörde
  • Die TBL über Ihre Entwässerungssatzung
  • Das Land NRW über das LWG
  • Der Bund über das BauGB und WHG
An dieser Stelle mal wieder großen Respekt an die Alliierten und diesen Föderalismus in Deutschland. Das mit der Unregierbarkeit klappt sogar schon beim Niederschlagswasser...

Dienstag, 18. März 2014

Da ist das Ding!

Was ist wo?


Tjah... In letzter Zeit - und nach der Bemusterung - war es hier an dieser Stelle doch recht ruhig geworden. Ursache war, dass wir auf das Ding gewartet haben. Nun kann ich mich Olli Kahn nur anschließen:
DA IST DAS DING! DAAAAAA IST DAS DING!!!!

Nun mag man sich natürlich fragen was wo ist. Unser Ding ist zwar auch rund, so wie das vom Olli, aber man kann es nicht ganz so schön in die Höhe recken. Es ist eher kleiner, aber dafür leichter und - gaaaaaanz wichtig - anders als die Bayern, haben wir nicht vor das jedes Jahr aufs neue zu beantragen.
Aber genug der Spannung und des drumrum Geredes; da isses jetzt:

Das Ding (nein... nicht DAS DING)


Kenner sehen sofort: Die Baugenehmigung ist da!

Wie konnte es dazu kommen?

Da wir von den aktuellen Ereignissen doch ziemlich erschlagen sind, anbei eine kurze zeitliche Abfolge der Ereignisse:
  • 27.12.2013: Beantragung einer Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NRW
  • Kurz drauf: Ablehnung der Genehmigungsfreistellung durch die Stadt Leverkusen nach § 67 BauO NRW (1) 1.. Es stand uns aber frei ab jetzt ein richtiges Genehmigungsverfahren einzuleiten; wie nett!
  • 13.01.2014: Einleitung des Genehmigungsverfahrens durch Stellung eines ordentlichen Bauantrags
  • 04.02.2014: Erlangung der "Wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Regenwasser in den Untergrund"
  • 06.02.2014: Großer Schreck: Das Carport ist zu groß; also flugs nochmal neue Pläne erstellt (sonen Carport ist echt auf j-e-d-e-m Grundriss mit drauf...) und eingereicht
  • 06.02.2014: Große Freude: Wir haben jetzt ne Hausnummer. Diese ist durch 3 teilbar!
  • 07.02.2014: Die TBL - ich finde den Maulwurf im Logo so cool - bestätigen uns den "Wasserrechtlichen Verzicht auf die Überlassung von Niederschlagswasser". Der geneigte Leser mag denken: "Hoppla... Hatten wir das nicht schon drei Tage vorher???", aber diesem Sachverhalt werde ich nochmal einen eigenen Eintrag widmen
  • 11.02.2014: Kanalanschlussschein! Übrigens dürfen wir laut dem auch Niederschlagswasser einleiten...
  • 12.02.2014: Wir - und unsere Nachbarn - werden zur Eintragung der Baulast gebeten
  • 27.02.2014 - 04.03.2014: Karneval; Einleitung von veredeltem Niederschlagswasser ganz woanders hin
  • 13.03.2014: DA IST DAS DING
  • 15.03.2014: Deadline von Büdenbender für die Baugenehmigung um den gewünschten Zeitrahmen einzuhalten. Ich würde sagen: Just-in-Time!

Und nu?

 Jahaha... Jetzt geht es so richtig los; aber dazu dann später mehr und hoffentlich auch mit Fotos